Gemäß den Flachdachrichtlinien soll bei Flachdächern die Neigung mindestens 2 %, besser noch 5 %, betragen um eine einwandfreie Entwässerung zu gewährleisten. Gefällelose Flächen werden als Sonderkonstruktionen betrachtet und erfordern besondere Maßnahmen.
Quelle: https://www.baunetzwissen.de/glossar/d/dachneigung-52589